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Interdisziplinäre Kontinenz- und Beckenbodenzentren (IKBZ) sind Einrichtungen, die sich schwerpunktmäßig mit Problemen der Harn- und Stuhlinkontinenz sowie funktionellen Störungen und Erkrankungen des Beckenbodens beschäftigen.
Interessierte interdisziplinäre Behandlungszentren für Beckenbodenerkrankungen können sich an diesem Qualitätssicherungssystem beteiligen. Hierzu wurden von führenden medizinischen Fachgesellschaften spezifische Fachliche Anforderungen definiert, die in einem Erhebungsbogen dargelegt sind.
Stand des Zertifizierungssystems
Das Zertifizierungssystem Interdisziplinäre Kontinenz- und Beckenbodenzentren befindet sich momentan in der Pilotphase. Die Auswahl der Pilotzentren ist abgeschlossen, geplantes Ende der Pilotphase ist der 31.03.2012. Es besteht die Möglichkeit als Interessent für die Zertifizierung von Interdisziplinären Kontinenz- und Beckenbodenzentren bei ClarCert registriert zu werden. Registrierte Zentren werden bei Neuerungen zum Zertifizierungssystem automatisch per Email informiert. Die Registrierung erfolgt anhand des Dokumentes „Interessentenregistrierung Interdisziplinäre Kontinenz- und Beckenbodenzentren“.
Download
"Interessentenregistrierung Interdisziplinäre Kontinenz- und Beckenbodenzentren"
Zeitpunkt Zertifikatserteilung
Die schlussendliche Entscheidung über die Zertifikatserteilung trifft der Ausschuss Zertifikatserteilung anhand der Auditdokumentation. Es ist geplant, dass diese Ausschussbewertungen für alle Zentren unabhängig von dem Audittermin nach Abschluss der Pilotphase (31.03.2012) gesamtheitlich vorgenommen werden. Die Ausstellung von Zertifikaten vor dem 31.03.2012 ist somit nicht möglich.
Fachliche Anforderungen
Die Fachlichen Anforderungen an Interdisziplinäre Kontinenz- und Beckenbodenzentren, festgelegt in dem Erhebungsbogen, stellen die Zertifizierungskriterien dar. Von einem zu zertifizierenden Zentrum ist im Vorfeld des Zertifizierungsaudits im Erhebungsbogen darzulegen, wie und in welchem Umfang die gestellten Anforderungen erfüllt werden.
Änderung der Zulassungsanforderungen zum 08.12.2011
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2.3.3 |
Operative Expertise Viszeralchirurgie / Koloproktologie pro Behandlungseinheit
• Anale Eingriffe (5-490, 5-491, 5-492, 5-493) 100 pro Jahr
• Plastische rekonstruktive Operationen/ Neuromodulation / Stimulation (5-482.b, 5-486, 5-495, 5-496, 5-059)
10 pro Jahr
25 pro Jahr
Änderungsanmerkung vom 08.12.2011
Reduktion der plastisch-rekonstruktiven Operationen von 25 auf 10. Im Rahmen der Auswertung der Ergebnisse der Pilotphase ist eine erneute Betrachtung/Bewertung dieser Kennzahl vorgesehen.
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Download "Erhebungsbogen IKBZ" (Stand: 08.12.2011; Modifikation gegenüber Version vom 07.09.2011)
Ablauf der Zertifizierung
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Anfrage |
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Für die Einleitung der Zertifizierung muss bei ClarCert eine Anfrage für das Zertifizierungsverfahren gestellt werden. Im Anfrageformular werden bestimmte Vorgaben, die erfüllt sein müssen, vermittelt.
Zeitliche Empfehlung: 3 Monate vor geplantem Audittermin
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Antragstellung |
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Mit der schriftlichen Antragstellung von Seiten der Einrichtung wird die Zertifizierung formell bei ClarCert eingeleitet. Im Anschluss werden die Fachexperten benannt und die Termine für das Audit abgestimmt.
Zeitliche Empfehlung: 2 Monate vor geplantem Audittermin
Ausschlussfrist: 6 Wochen vor geplantem Audittermin
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Einreichung
Erhebungsbogen |
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Die Fachlichen Anforderungen an die Interdisziplinären Kontinenz- und Beckenbodenzentren sind in dem Erhebungsbogen festgelegt. In diesem Erhebungsbogen beschreiben die in der Vorbereitung zur Zertifizierung befindlichen Einrichtungen auf welche Art und in welchem Maße sie die Fachlichen Anforderungen erfüllen. Der von dem Interdisziplinären Kontinenz- und Beckenbodenzentren bearbeitete Erhebungsbogen wird bei ClarCert eingereicht und von den Fachexperten hinsichtlich Erfüllung der Fachlichen Anforderungen bewertet. In der von den Fachexperten schriftlich erstellten Bewertung wird eine Empfehlung hinsichtlich Einleitung des Zertifizierungsverfahrens ausgesprochen. Die Bewertung kann mit Auflagen für die Einleitung des Zertifizierungsverfahrens verbunden sein. Das Zentrum kann diese Bewertung nutzen, um sich nochmals gezielt auf die Klärung oder Behebung beschriebener Schwachstellen bei der Vorbereitung des Zertifizierungsaudits konzentrieren.
Zeitliche Empfehlung: 2 Monate vor geplantem Audittermin
Ausschlussfrist: 1 Monat vor geplantem Audittermin
Download „Erhebungsbogen für Interdisziplinären Kontinenz- und Beckenbodenzentren“ (Stand
07.09.2011) |
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Zertifizierung vor Ort |
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Der Ablauf der Zertifizierung wird über einen Auditplan festgelegt, der von den Fachexperten mit der Einrichtung besprochen wird. Die Fachexperten begehen in dem Audit die erforderlichen Bereiche des Interdisziplinären Kontinenz- und Beckenbodenzentrums. Die Erfüllung der Zertifizierungsanforderungen wird über Einsichtnahme von diversen Unterlagen und Gesprächen mit der Leitung und den Mitarbeitern von den Fachexperten überprüft. Das Audit vor Ort endet mit dem Abschlussgespräch, bei dem die Fachexperten eine Empfehlung hinsichtlich der Zertifikatserteilung aussprechen.
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Bewertung
Behebung Abweichung
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Werden in dem Audit Abweichungen
gegenüber den Anforderungen des Erhebungsbogens von Seiten der Fachexperten
festgestellt, dann sind diese innerhalb einer Frist (max. 3 Monate) durch das
Interdisziplinäre Kontinenz- und Beckenbodenzentrum zu beheben. Die Behebung der
Abweichung wird von dem Leitenden Fachexperten bewertet. |
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Bewertung durch den
Ausschuss
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Die Fachexperten sind lediglich
befugt, eine Empfehlung über die Zertifikatserteilung auszusprechen. Die
schlussendliche Zertifikatserteilung erfolgt durch den Ausschuss
Zertifikatserteilung.
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Zertifikatserteilung |
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Das Zertifizierungsverfahren wird durch den Ausschuss Zertifikatserteilung gesamtheitlich anhand der Auditdokumentation sowie der Empfehlungen der Fachexperten bewertet. Bei
positivem Ergebnis erteilt der Ausschuss das Zertifikat. Der Ausschuss Zertifikatserteilung ist befugt, Auflagen auszusprechen. |
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Überwachungsaudit |
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Die zertifizierten Zentren belegen einmal jährlich die Einhaltung bestimmter Zertifizierungsvorgaben in Form eines Qualitätsberichtes. Dies wird nach Abschluss der Pilotphase näher spezifiziert.
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Wiederholaudit |
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Das Wiederholaudit findet alle 3 Jahre zur Re-Zertifizierung statt.
Vor Ablauf der Gültigkeitsdauer wird das zertifizierte Zentrum einer Überprüfung unterzogen, die hinsichtlich Umfang und Vorgehensweise einer Erstzertifizierung ähnelt.
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Weitere Ausführungsregelungen für die Zertifizierung sowie allgemeine Bestimmungen für die Durchführung von Zertifizierungsverfahren sind in den Dokumenten „Bestimmungen Zertifizierung“ und „Bestimmungen zur Verwendung von Zertifikaten und Zertifikatssymbolen“ festgelegt. |
Download „Bestimmungen Zertifizierung“ (Stand 28.09.2011)
Download „Bestimmungen zur Verwendung von Zertifikaten und Zertifikatssymbolen“
Download „Basisinformation und Auslegungshinweise“ (Stand 17.08.2011)
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