Zertifizierung von Experten der Kopf-Hals-Onkochirurgie

Das Zertifizierungssystem zur Erlangung des Expertenzertifikats wurde durch die Deutsche Gesellschaft für HNO-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie (DGHNO-KHC) und der Deutschen Akademie für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie (DAHNO) entwickelt und entspricht deren Grundsätzen einer qualifizierten Personenzertifizierung. 

Hochspezialisierte chirurgische Behandlungen bspw. in der Onkologie, Otologie oder Rhinologie werden durch technische Innovationen, Weiterentwicklung operativer Techniken sowie Vor-, Begleit- und Nachbehandlungen immer komplexer. Sie erfordern eine langjährige Ausbildung, die meist aufgrund ihres Umfangs erst nach der Facharztweiterbildung abgeschlossen wird.

 Durch Wegfall der Zusatzweiterbildung „Spezielle Kopf-Hals-Chirurgie“ seit 2003 (mit Übergangsfristen bis 2014) gibt es derzeit mit Ausnahme der Zusatzbezeichnung „Plastische und Ästhetische Operationen“ keine Möglichkeit, eine besondere chirurgische Kompetenz über formelle Qualifikationen erkennbar zu machen. Gleichzeitig werden aber durch Anforderungen bspw. bei der Zertifizierung von Zentren (Kopf-Hals-Tumorzentren, CI-versorgende Einrichtung/CIVE) spezifische chirurgische Kompetenzen gefordert und konkret abgefragt. Es besteht damit ein Bedarf für eine Festlegung von chirurgischen Spezialisierungen, und deren transparenter Überprüfung. Auf diesem Wege qualifizierte Personen sollten hierüber ein entsprechendes Zertifikat erhalten. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass gegenwärtig keine Wiedereinführung der Zusatzweiterbildung „spezielle HNO-Chirurgie“ oder einer vergleichbaren Qualifikation im Rahmen der Weiterbildungsordnungen der Ärztekammern absehbar ist.

Ablauf der Zertifizierung zur Erlangung des Expertenzertifikates Kopf-Hals-Onkochirurgie (DGHNO-KHC)

  • Antragsstellung

    Für die Einleitung des Zertifizierungsverfahrens benötigt ClarCert den ausgefüllten Antrag zur Zertifizierung und die Nachweise, die entsprechend dem Logbuch gefordert sind. Der Antrag sowie die weiteren Dokumente sind per Mail an info(at)clarcert.de oder Ihre Ansprechpartner unter "Kontakt" zu senden.

  • Zertifizierung

    Einleitung des Prüfverfahrens

    Nach Einreichung der Unterlagen erhalten Sie eine Eingangsbestätigung des Antrags und Ihrer Unterlagen mit beigefügter Rechnung nach der gültigen Gebührenordnung. Diese Unterlagen finden Sie in unserem Downloadbereich.

    Unterlagenprüfung

    Nach Begleichung der Gebühren startet das Prüfverfahren der eingereichten Unterlagen durch ClarCert. Bei Unvollständigkeit werden die notwendigen Nachweise einmalig nachgefordert.

    Die Zertifizierungskommission entscheidet bei unklarer Erfüllung der Kriterien im Einzelfall über die Zertifizierungsanträge und das weitere Vorgehen.

  • Zertifikatserteilung

    Die Entscheidung bezüglich des Antrags wird dokumentiert und das Ergebnis wird dem Antragstellenden umgehend mitgeteilt. Sofern die Entscheidung positiv ist, erhält der Antragsstellende zudem das Zertifikat. 

    Das Zertifikat ist unbegrenzt gültig.


Weitere Ausführungsregelungen für die Zertifizierung sowie allgemeine Bestimmungen für die Durchführung von Zertifizierungsverfahren sind in den Dokumenten „Bestimmungen Zertifizierung“ und „Bestimmungen zur Verwendung von Zertifikaten“ festgelegt.


Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform beinhaltet keine Wertung.