Qualitätssicherung und hohe Patientensicherheit durch Zertifizierung
Sie als Patientin oder Patient können an dem erteilten Zertifikat erkennen, dass sich eine Einrichtung intensiv mit dem Thema der Fuß- und Sprunggelenkchirurgie auseinandersetzt und die durch die Fachgesellschaft aufgestellten Qualitätsanforderungen erfüllt. Auch hat sich die Klinik verpflichtet, die Behandlungsergebnisse ihrer Operationen konsequent zu überprüfen und Komplikation zu erfassen. Das System strebt eine Verbesserung der medizinischen Qualität, der Patientenorientierung und der wirtschaftlichen Effizienz an. Die Fachgesellschaft Deutsche Assoziation für Fuß und Sprunggelenk e.V. (D.A.F.) beschäftigt sich mit der Diagnostik und Therapie von angeborenen und erworbenen Erkrankungen des Fußes und des Sprunggelenks sowie mit Verletzungen und deren Folgen.
In der ClarMap-Datenbank finden Sie die passende zertifizierte Klinik. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage der D.A.F.
Herausgeber der Zertifizierung
Herausgebende Stelle des Zertifizierungssystems für Zentren für Fuß- und Sprunggelenkchirurgie ist die Deutsche Assoziation für Fuß und Sprunggelenk e.V. (D.A.F.), welche die Anforderungen und den Ablauf der Zertifizierungen definiert. ClarCert übernimmt im Auftrag der ANOA die Administration der Zertifizierungsverfahren.
Geltungsbereich der Zertifizierung
Die Deutsche Assoziation für Fuß und Sprunggelenk e.V. (D.A.F.) beschäftigt sich mit der Diagnostik und Therapie von angeborenen und erworbenen Erkrankungen des Fußes und des Sprunggelenks sowie mit Verletzungen und deren Folgen. Sie legen Wert auf eine Balance zwischen einheitlichen Standards und individuellen Behandlungen im Krankenhaus.
Ziel der Zertifizierung
In Anlehnung an mittlerweile bewährte Initiativen zur Zentrenbildung bei der Behandlung wichtiger Erkrankungen anderer Fächer („onkologische Zentren“, „EndoProthetikZentren“, „Babyfreundliche Geburtskliniken“, etc.) wurde ein Modell zur Zertifizierung eines Zentrums für Fuß- und Sprunggelenkchirurgie entwickelt, das sich auf die nachweisliche Durchführung von qualitätsfördernden Behandlungselementen in der fuß- und sprunggelenkchirurgischen Versorgung stützt. Das System strebt eine Verbesserung der medizinischen Qualität, der Patientenorientierung und der wirtschaftlichen Effizienz an.
Entwicklung und Aktualisierung der Anforderungen
Die Kriterien für das Zertifikat wurden durch die Zertifizierungskommission definiert. Die Zertifizierungskommission besteht aus einem Vorsitz und deren Stellvertretung, sowie fünf Vertretern der D.A.F.
Mindestens zwei der Vertreter sollten die Qualifikation zum Fachexperten im Zertifizierungsverfahren besitzen und regelmäßig an Audits teilnehmen. Die Anforderungen sind im Erhebungsbogen veröffentlicht und basieren im Wesentlichen auf international publizierten Leitlinien und medizinisch-wissenschaftlicher Literatur (s. Angabe im Erhebungsbogen).
Die Anforderungen werden in jährlich stattfindenden Sitzungen der Zertifizierungskommission geprüft und bei Bedarf überarbeitet. Die Kommission ist verantwortlich für die Weiterentwicklung der Anforderungen, welche die Grundlage für die Zertifizierung darstellen.
Ablauf der Zertifizierung
Welche Mindestanforderungen und weiteren Anforderungen im Einzelnen für die Erlangung eines Zertifikats zu erfüllen sind, können den jeweiligen Erhebungsbögen zu den Zertifikaten entnommen werden. Auf Basis dieser Erhebungsbögen begehen sogenannte Auditoren (Fachexperten) die Einrichtungen, die sich um ein Zertifikat bewerben. Sie überprüfen vor Ort, ob die Einrichtungen die Anforderungen tatsächlich erfüllen.
Sollten es jedoch bei den weiteren Anforderungen geringfügige, gut begründete Abweichungen geben, können den Einrichtungen Auflagen gemacht werden. Diese Auflagen sind spätestens bis zu einer erneuten Überprüfung nach drei Monaten zu erfüllen. Darüber hinaus geben die Auditoren den Einrichtungen Hinweise, wie diese beispielsweise ihre organisatorischen Abläufe verbessern können. Über die Erteilung eines Zertifikates entscheidet abschließend der unabhängige Ausschuss Zertifikatserteilung, der in der Regel der Empfehlung der Auditoren folgt.
Die Einrichtungen sind vertraglich verpflichtet mitzuteilen, wenn die Erfüllung von Mindestanforderung oder weiteren Anforderungen nicht mehr sichergestellt werden kann. Dies führt zum Entzug oder Aussetzen des Zertifikats. Falls eine Einrichtung die Durchführung des Wiederholaudits nicht rechtzeitig in dem erforderlichen Umfang ermöglicht oder falls festgestellte Abweichungen nicht fristgerecht behoben werden, wird ein Zertifikat ebenfalls ausgesetzt oder entzogen.