Lehrgänge für die verschiedenen Fachrichtungen

Zertifizierungen führen nachweislich zu Qualitätsverbesserungen und dienen damit nicht nur der zertifizierten Einrichtung sondern natürlich direkt den Patienten. Werden Sie Teil dieses fortschrittlichen  Verbesserungsprozesses und wirken Sie als Fachexperte/Gutachter richtungsweisend mit, die zertifizierten Einrichtungen auf ein neues Level zu bringen.

  • DVSE - Fachexpertenlehrgang (Schulter- und Ellenbogenchirurgie)

    Als Fachexperten werden Personen bezeichnet, die für die Überprüfung der Zentren, Referenzkliniken oder Referenzpraxen für Schulter- und Ellenbogenchirurgie vor Ort qualifiziert und von der Deutschen Vereinigung für Schulter- und Ellenbogenchirurgie e. V. (DVSE) hierfür anerkannt sind. Die Ernennung zum Fachexperten erfordert u.a. die Teilnahme an dem hier beschriebenen Qualifizierungslehrgang mit abschließender Qualifizierungsprüfung. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der untenstehenden Tabelle beschrieben.

    Inhalte

    • Allgemeineinführung in die Zertifizierung der Zentren, Kliniken und Praxen für Schulter- und Ellenbogenchirurgie
    • Aufnahme und Aufgabe der Fachexperten
    • Auditdokumentation in und nach dem Audit – Dokumentenvorlagen – Auditplanung
    • Betrachtung und Auslegung der Anforderungen an ein DSEZ, DSEK oder DSEP (Schwerpunkt der Veranstaltung)
    • Bewertung des Erhebungs- und Fallzahlenbogens
    • Fallbeispiel (Auditplanung / Audit vor Ort)
    • Workshop (Verhalten im Audit, Gesprächsführung)

     

    Die Anmeldung erfolgt online. Anschließend erhalten Sie eine Anmeldebestätigung.

     

    Zulassungsvoraussetzungen zum Lehrgang

    Eine Benennung zum Fachexperten und somit die Teilnahme zu diesem Qualifizierungslehrgang ist nur möglich, wenn nachfolgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Falls Sie Zweifel an der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzung haben, bitten wir um unmittelbare Rücksprache.

    Qualifikation Anforderung
    BerufsausbildungFacharztzulassungOrthopädie
    Chirurgie mit Schwerpunktbezeichnung Unfallchirurgie
    Chirurgie (alte WBO vor 2003) 
    Orthopädie und Unfallchirurgie
    BerufserfahrungOperative TätigkeitInnerhalb der letzten 8 Jahre mindestens 2 Jahre tätig in der Schulter- und Ellenbogenchirurgie
    WeiterbildungDVSE-Schulter-Ellenbogenzertifikat

    Durch die Teilnahme am Lehrgang besteht kein automatisches Anrecht auf ein Hospitationsverfahren bzw. auf die Ausübung einer Fachexpertentätigkeit. Der Besuch am Fachexpertenlehrgang behält 2 Jahre seine Gültigkeit vor Aufnahme der Fachexpertentätigkeit.
     

    Qualifizierungsprüfung

    Am Ende des Zulassungslehrgangs findet eine schriftliche Qualifizierungsprüfung statt. Die erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung stellt eine Zulassungsvoraussetzung als Fachexperte der DVSE dar.

  • EPZ - Fachexpertenlehrgang (Endoprothetik)

    Als Fachexperten werden Personen bezeichnet, die für die Überprüfung der EndoProthetikZentren vor Ort qualifiziert und von der EndoCert hierfür anerkannt sind. Die Ernennung zum Fachexperten erfordert u.a. die Teilnahme an dem hier beschriebenen Qualifizierungslehrgang mit abschließender Qualifizierungsprüfung. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der untenstehenden Tabelle beschrieben.

    Inhalte

    • Allgemeineinführung in die Zertifizierung der EndoProthetikZentren
    • Aufnahme und Aufgabe der Fachexperten
    • Auditdokumentation in und nach dem Audit – Dokumentenvorlagen – Auditplanung
    • Betrachtung und Auslegung der Anforderungen an ein EPZ und EPZmax (dieser Part stellt den Hauptteil der Veranstaltung)
    • Bewertung des Erhebungs- und Kennzahlenbogens
    • Fallbeispiel (Auditplanung / Audit vor Ort)
    • Workshop (Verhalten im Audit, Gesprächsführung)

     

    Die Anmeldung erfolgt online. Anschließend erhalten Sie eine Anmeldebestätigung.

     

    Zulassungsvoraussetzungen zum Lehrgang

    Eine Benennung zum Fachexperten und somit die Teilnahme zu diesem Qualifizierungslehrgang ist nur möglich, wenn nachfolgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Falls Sie Zweifel an der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzung haben, bitten wir um unmittelbare Rücksprache.

    Qualifikation Anforderung
    BerufsausbildungFacharztzulassungOrthopädie
    Chirurgie mit Schwerpunktbezeichnung Unfallchirurgie
    Chirurgie (alte WBO vor 2003) 
    Orthopädie und Unfallchirurgie
    Österreich: Orthopädie
    Berufserfahrung Innerhalb der letzten 8 Jahre mindestens 2 Jahre tätig in der Endoprothetik

    Durch die Teilnahme am Lehrgang besteht kein automatisches Anrecht auf ein Hospitationsverfahren bzw. auf die Ausübung einer Fachexpertentätigkeit. Der Besuch am Fachexpertenlehrgang behält 2 Jahre seine Gültigkeit vor Aufnahme der Fachexpertentätigkeit.
     

    Qualifizierungsprüfung

    Am Ende des Zulassungslehrgangs findet eine schriftliche Qualifizierungsprüfung statt. Die erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung stellt eine Zulassungsvoraussetzung als Fachexperte der EndoCert dar.

  • ZAP / ZPD / SAPV - Fachexpertenlehrgang (Palliativ)

    Als Fachexperten werden Personen bezeichnet, die für die Überprüfung der zertifizierten Palliativstationen, Palliativdienste oder SAPV-Teams vor Ort qualifiziert und von der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP) hierfür anerkannt sind. Die Ernennung zum Fachexperten erfordert u.a. die Teilnahme an dem hier beschriebenen Qualifizierungslehrgang mit abschließender Qualifizierungsprüfung. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der untenstehenden Tabelle beschrieben.

    Inhalte

    • Allgemeineinführung in die Zertifizierung der Palliativstationen, Palliativdienste und SAPV-Teams
    • Aufnahme und Aufgabe der Fachexperten
    • Auditdokumentation in und nach dem Audit – Dokumentenvorlagen – Auditplanung
    • Betrachtung und Auslegung der Anforderungen an eine ZAP, ZPD oder SAPV
    • Bewertung des Erhebungsbogens (Anforderungskatalogs)
    • Fallbeispiel (Auditplanung / Audit vor Ort)
    • Workshop (Verhalten im Audit, Gesprächsführung)

     

    Die Anmeldung erfolgt online. Anschließend erhalten Sie eine Anmeldebestätigung.

     

    Zulassungsvoraussetzungen zum Lehrgang

    Eine Benennung zum Fachexperten und somit die Teilnahme zu diesem Qualifizierungslehrgang ist nur möglich, wenn nachfolgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Falls Sie Zweifel an der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzung haben, bitten wir um unmittelbare Rücksprache.

    Voraussetzungen:

    Fachexperte
    Arzt
    Fachexperte
    Pflege
    Fachexperte
    Psychologie
    Fachexperte
    Sozialarbeiter
    Studium der HumanmedizinAusbildung Gesundheits- und KrankenpflegePsychologie Diplom / MAStudium
    Facharzt:
    z.B. Onkologie, Anästhesie
    ------Diplom Sozialarbeiter
    Diplom Sozialpädagoge
    Sozialarbeiter BA
    Sozialpädagoge BA
    Zusatzqualifikation „Palliativmedizin“Zusatzqualifikation / -bezeichnung
    z.B. Palliative Care
    Zusatzqualifikation / -bezeichnung
    - Palliative Care für Psychologen
    - Palliative Care Psychosoziale Berufsgruppen
    - Psychotherapieausbildung
    - Psychoonkologie
    - (eines der drei oder reichlich Berufserfahrung)
    Zusatzqualifikation / - bezeichnung
    Palliative Care
    (Soziale Arbeit / Psychosoziale Berufsgruppen )
    mind. 3 Jahre Berufspraxis in der Palliativmedizinmind. 3 Jahre Berufspraxis Palliativpflegemind. 3 Jahre Palliative Care (stationär oder SAPV), bei keinerlei Zusatzqualifikation mindestens 5 Jahremind. 3 Jahre Palliative Care (stationär oder SAPV), bei keinerlei Zusatzqualifikation mindestens 5 Jahre

    Schulung:

    Teilnahme an Lehrgang „Zertifizierung / Anerkennung von Palliativstationen gemäß DGP“.
    Erfolgreiche Prüfungsteilnahme.
    Ein erfolgreich durchlaufenes Monitoring-Audit.

     

    Durch die Teilnahme am Lehrgang besteht kein automatisches Anrecht auf ein Hospitationsverfahren bzw. auf die Ausübung einer Fachexpertentätigkeit. Der Besuch am Fachexpertenlehrgang behält 2 Jahre seine Gültigkeit vor Aufnahme der Fachexpertentätigkeit.
     

    Qualifizierungsprüfung

    Am Ende des Zulassungslehrgangs findet eine schriftliche Qualifizierungsprüfung statt. Die erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung stellt eine Zulassungsvoraussetzung als Fachexperte dar.

  • QuiS - Auditorenschulung für den DAW-Spielhallen-Standard (40 UE)

    Die Ernennung zum Auditor erfordert u.a. die Teilnahme an der hier beschriebenen Qualifizierungsschulung mit abschließender Qualifizierungsprüfung. Die Zulassungsvoraussetzungen sind untenstehend beschrieben.

    Inhalt: 16 Unterrichtsstunden zur Audittechnik und 24 Unterrichtsstunden zum DAW-Spielhallenstandard

    Die Anmeldung erfolgt online. Anschließend erhalten Sie eine Anmeldebestätigung.

     

    Erforderliche Grundqualifikationen:

    • Sie verfügen über das DQR 6 Level oder höher (bspw. Bachelor und gleichgestellte Abschlüsse, geprüfter Fachwirt, Meister, geprüfter Fachkaufmann)
    • Sie sind mindestens 21 Jahre alt.
    • Sie verfügen über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung, davon mind. ein halbes Jahr im Spielhallenbereich als Filialleitung oder Spielhallenaufsicht.
      Alternativ hierzu: Sie haben nachweislich bereits mindestens zehn Spielhallenaudits durchgeführt (gemäß den Haus-Standards für Spielhallen „regelmäßig geprüfte Spielstätte“ (TRC), „Anforderungskatalog Geprüfte Spielstätte - Kontext Spieler- und Jugendschutz“ (MTIC) oder „Qualitätssiegel Spielerschutz“ (ClarCert))

     

    Erforderliche Zusatzqualifikationen (Wenn die entsprechenden Nachweise zum Bewerbungszeitpunkt nicht vorgelegt werden können, müssen diese vor Tätigkeitsbeginn eingeholt und nachgereicht werden):

    • Teilnahme an Sozialkonzeptschulung während der Berufserfahrung
    • Auditorenschulung (Teilnahme über ClarCert möglich)
      • Mind. 40 Unterrichtsstunden (US), davon 16 US zur Audittechnik und 24 US zu Anforderungen der Norm inkl. schriftlicher Abschlussprüfung.
      • Alternativ hierzu: Schulung mit 24 US zur Norm „Geprüfte Qualität in Spielhallen – Jugendschutz, Spielerschutz, Betriebsmanagement“ (Voraussetzung: nachweislich 10 durchgeführte Spielhallen-Audits, die gemäß den Haus-Standards für Spielhallen „regelmäßig geprüfte Spielstätte“ (TRC), „Anforderungskatalog Geprüfte Spielstätte – Kontext Spieler- und Jugendschutz“ (MTIC) und „Qualitätssiegel Spielerschutz“ (ClarCert) durchgeführt wurden).

     

    Auditerfahrung:
    Teilnahme als Trainee an mind. 2 Audits mit mind. 1 Tag vor Ort unter Aufsicht und Bewertung eines erfahrenen Auditors.


    Qualifizierungsprüfung

    Am Ende der Zulassungsschulung findet eine schriftliche Qualifizierungsprüfung statt. Die erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung stellt eine Zulassungsvoraussetzung als Auditor der ClarCert dar.

    Durch die Teilnahme an der Schulung besteht kein automatisches Anrecht auf ein Hospitationsverfahren bzw. auf die Ausübung einer Auditorentätigkeit. 
     

    Aufrechterhaltung der Berufung:

    • Teilnahme an zehn Audits im Berufungszeitraum (drei Jahre)
    • Jährliche Teilnahme an Erfahrungsaustausch
    • Durchführung eines Monitoringaudits innerhalb von drei Jahren
    • Jährlicher Nachweis über branchenspezifische Fort- und Weiterbildungen

     

    Anstellung:

    • Zunächst freiberufliche, selbständige Tätigkeit
    • Festanstellung nach Einzelfallbetrachtung nicht ausgeschlossen
  • ZFD - Fachexpertenlehrgang (Dialysezugänge)

    Als Fachexperten werden Personen bezeichnet, die für die Überprüfung der interdisziplinären Zentren für Dialysezugänge vor Ort qualifiziert und von der DGA, der DGG, der DGfN und der DeGIR hierfür anerkannt sind. Die Ernennung zum Fachexperten erfordert u.a. die Teilnahme an dem hier beschriebenen Qualifizierungslehrgang mit abschließender Qualifizierungsprüfung. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der untenstehenden Tabelle beschrieben.

    Inhalte

    • Ablauf der Zertifizierung
    • Anforderungskatalog
    • Auditvor- und Nachbereitung
    • Auditdurchführung vor Ort
    • Prozess der Fachexpertenaufnahme

     

    Die Anmeldung erfolgt online. Anschließend erhalten Sie eine Anmeldebestätigung.

     

    Zulassungsvoraussetzungen zum Lehrgang

    Eine Benennung zum Fachexperten und somit die Teilnahme zu diesem Qualifizierungslehrgang ist nur möglich, wenn nachfolgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Falls Sie Zweifel an der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzung haben, bitten wir um unmittelbare Rücksprache.

    Qualifikation Anforderung
    Ärztliche Ausbildung Studium der Humanmedizin
    BerufsausbildungFacharztzulassungNephrologie
    Gefäßchirurgie
    Radiologie
    Angiologie
    Berufserfahrung Innerhalb der letzten 3 Jahre tätig in den definierten Teilbereichen eines Zentrums für Dialysezugänge

    Durch die Teilnahme am Lehrgang besteht kein automatisches Anrecht auf ein Hospitationsverfahren bzw. auf die Ausübung einer Fachexpertentätigkeit. Der Besuch am Fachexpertenlehrgang behält 2 Jahre seine Gültigkeit vor Aufnahme der Fachexpertentätigkeit.
     

    Qualifizierungsprüfung

    Am Ende des Zulassungslehrgangs findet eine schriftliche Qualifizierungsprüfung statt. Die erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung stellt eine Zulassungsvoraussetzung als Fachexperte dar.

  • ZFS - Fachexpertenlehrgang (Fuß- und Sprunggelenkchirurgie)

    Als Fachexperten werden Personen bezeichnet, die für die Überprüfung der Zentren für Fuß- und Sprunggelenkchirurgie vor Ort qualifiziert und von der Deutsche Assoziation für Fuß und Sprunggelenk e.V. (D.A.F.) hierfür anerkannt sind. Die Ernennung zum Fachexperten erfordert u.a. die Teilnahme an dem hier beschriebenen Qualifizierungslehrgang mit abschließender Qualifizierungsprüfung. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der untenstehenden Tabelle beschrieben.

    Inhalte

    • Allgemeineinführung in die Zertifizierung der Zentren für Fuß- und Sprunggelenkchirurgie
    • Aufnahme und Aufgabe der Fachexperten
    • Auditdokumentation in und nach dem Audit – Dokumentenvorlagen – Auditplanung
    • Betrachtung und Auslegung der Anforderungen an ein ZFS und ZFSmax (dieser Part stellt den Hauptteil der Veranstaltung)
    • Bewertung des Erhebungs- und Kennzahlenbogens
    • Fallbeispiel (Auditplanung / Audit vor Ort)
    • Workshop (Verhalten im Audit, Gesprächsführung)

     

    Die Anmeldung erfolgt online. Anschließend erhalten Sie eine Anmeldebestätigung.

     

    Zulassungsvoraussetzungen zum Lehrgang

    Eine Benennung zum Fachexperten und somit die Teilnahme zu diesem Qualifizierungslehrgang ist nur möglich, wenn nachfolgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Falls Sie Zweifel an der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzung haben, bitten wir um unmittelbare Rücksprache.

    Qualifikation Anforderung
    BerufsausbildungFacharztzulassungOrthopädie
    Chirurgie mit Schwerpunktbezeichnung Unfallchirurgie
    Chirurgie (alte WBO vor 2003) 
    Orthopädie und Unfallchirurgie
    BerufserfahrungOperative TätigkeitInnerhalb der letzten 8 Jahre mindestens 2 Jahre tätig in der Endoprothetik
    WeiterbildungD.A.F. Zertifikat Fußchirurgie

    Durch die Teilnahme am Lehrgang besteht kein automatisches Anrecht auf ein Hospitationsverfahren bzw. auf die Ausübung einer Fachexpertentätigkeit. Der Besuch am Fachexpertenlehrgang behält 2 Jahre seine Gültigkeit vor Aufnahme der Fachexpertentätigkeit.
     

    Qualifizierungsprüfung

    Am Ende des Zulassungslehrgangs findet eine schriftliche Qualifizierungsprüfung statt. Die erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung stellt eine Zulassungsvoraussetzung als Fachexperte der D.A.F. dar.


Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform beinhaltet keine Wertung.

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