Zertifizierung von Experten der Otologischen-, Neurootologischen- und (lateralen) Schädelbasis-Chirurgie

Das Zertifizierungssystem zur Erlangung des Expertenzertifikats wurde durch die Deutsche Gesellschaft für HNO-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie (DGHNO-KHC) und der Deutschen Akademie für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde (DAHNO) entwickelt und entspricht deren Grundsätzen einer qualifizierten Personenzertifizierung.

Das Fachgebiet der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie bildet konservative und breite operative Bereiche ab. Nach der Facharztausbildung findet häufig eine vertiefende chirurgische Subspezialisierung statt, die sich in der Vergangenheit u.a. in der Zusatzweiterbildung „Spezielle HNO-Chirurgie“ widerspiegelte. Die Bundesärztekammer hat diese mit der Reform der Weiterbildung (MWBO 2003) eingestellt und wird diese auf absehbare Zeit nicht wieder implementieren. Zur Abbildung der weiterführenden chirurgischen Qualifikation in der Onkologie und der Rhinologie wurde auf Initiative der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e.V. (DGHNO-KHC) und der Deutschen Akademie für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e.V. (DAHNO-KHC) in Zusammenarbeit mit den fachspezifischen Arbeitsgemeinschaften ein Konzept zum Erwerb von Expertenzertifikaten etabliert. Die bestehenden Zertifikate zur „Kopf-Hals-Onko-Chirurgie“ und zur „Nasennebenhöhlen- und (anteriore) Schädelbasis-Chirurgie“ sollen nun durch den Teilbereich „Otologische-, Neurootologische- und (laterale) Schädelbasis-Chirurgie“ ergänzt werden. 

Durch die Arbeitsgemeinschaft Deutschsprachiger Audiologen, Neurootologen und Otologen (ADANO) wurde ein Kriterienkatalog erarbeitet, der für den Erwerb des Expertenzertifikats „Otologische-, Neurootologische- und Schädelbasis-Chirurgie“ qualifiziert. Die Arbeitsgemeinschaft Schädelbasis- und kraniofaziale Chirurgie der DGHNO-KHC wurde eingebunden und hat den Katalog konsentiert. 

Ablauf der Zertifizierung zur Erlangung des Expertenzertifikates Otologische-, Neurootologische- und (laterale) Schädelbasis-Chirurgie

  • Antragsstellung

    Für die Einleitung des Zertifizierungsverfahrens benötigt ClarCert den ausgefüllten Antrag zur Zertifizierung und die Nachweise, die entsprechend dem Logbuch gefordert sind. Der Antrag sowie die weiteren Dokumente sind per Mail an info(at)clarcert.de oder Ihre Ansprechpartner unter "Kontakt" zu senden.

  • Zertifizierung

    Einleitung des Prüfverfahrens

    Nach Einreichung der Unterlagen erhalten Sie eine Eingangsbestätigung des Antrags und Ihrer Unterlagen mit beigefügter Rechnung nach der gültigen Gebührenordnung. Diese Unterlagen finden Sie in unserem Downloadbereich.

    Unterlagenprüfung

    Nach Begleichung der Gebühren startet das Prüfverfahren der eingereichten Unterlagen durch ClarCert. Bei Unvollständigkeit werden die notwendigen Nachweise einmalig nachgefordert.

    Die Zertifizierungskommission entscheidet bei unklarer Erfüllung der Kriterien im Einzelfall über die Zertifizierungsanträge und das weitere Vorgehen.

  • Zertifikatserteilung

    Die Entscheidung bezüglich des Antrags wird dokumentiert und das Ergebnis wird dem Antragstellenden umgehend mitgeteilt. Sofern die Entscheidung positiv ist, erhält der Antragsstellende zudem das Zertifikat. 

    Das Zertifikat ist unbegrenzt gültig.


Weitere Ausführungsregelungen für die Zertifizierung sowie allgemeine Bestimmungen für die Durchführung von Zertifizierungsverfahren sind in den Dokumenten „Bestimmungen Zertifizierung“ und „Bestimmungen zur Verwendung von Zertifikaten“ festgelegt.


Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform beinhaltet keine Wertung.