Qualitätsauditor

Auditoren sind in der Lage, qualitätsbezogene Audits als systematischen, unabhängigen und dokumentierten Prozess zur Überprüfung eines QM-Systems anhand von Auditkriterien in Organisationen im Gesundheitswesen durchzuführen. Dabei beinhaltet das Tätigkeitsspektrum vor allem Audits im Auftrag von unabhängigen Organisationen (z.B. Zertifizierungsstellen) (third party audit). Die third party audits werden in Übereinstimmung mit den Normen DIN EN ISO 19011 und DIN EN ISO 17021 durchgeführt.

Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung

  • Ausbildung und Berufserfahrung
    • Sekundäre Berufsausbildung und 5 Jahre Berufserfahrung in Vollzeit, davon wenigstens 2 Jahre in Verbindung mit qualitätsbezogenen Tätigkeiten.

    oder

    • Tertiäre Berufsausbildung und 4 Jahre Berufserfahrung in Vollzeit, davon wenigstens 2 Jahre in Verbindung mit qualitätsbezogenen Tätigkeiten.

       
  • Absolvieren einer Schulung
    • Erfolgreicher Abschluss einer Schulung zur/zum Qualitätsmanager/in.
    • Teilnahme an einer Schulung zur/zum Qualitätsauditor mit mindestens 40 Unterrichtsstunden.
      Die Schulung findet personell und organisatorisch unabhängig von der Prüfung statt und ist gesondert zu beantragen.

     

  • Auditerfahrung
    • Vor der Prüfung müssen bereits mindestens 2 Qualitätsaudits mit mindestens 10 Tagen für die Prüfung der Dokumentation, Auditplanung, Auditdurchführung und Auditbericht – davon mindestens 5 Tage vor Ort durchgeführt worden sein.
    • Nach der Prüfung bis zur Zertifikatserteilung müssen insgesamt mindestens 4 Qualitätsaudits mit mindestens 20 Tagen, davon mindestens 10 Tage vor Ort durchgeführt worden sein.
       

Anforderungen für die Zertifizierung

  • Anforderungen für die Erstzertifizierung
    • Erfüllung der Voraussetzungen zur Zertifizierung hinsichtlich (Berufs-)Ausbildung, Berufserfahrung, Absolvieren einer Schulung und Auditerfahrung.

     


     

    • Bestehen einer schriftlichen und mündlichen Prüfung zur Feststellung der Konformität der Person mit den Kompetenzanforderungen des Zertifizierungsprogramms.

     

  • Anforderungen für die Re-Zertifizierung

    Frühestens 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer sollte ein Antrag auf Re-Zertifizierung erfolgen. Im Folgenden sind die Anforderungen an eine Re-Zertifizierung definiert:

    Der Auditor muss im Gültigkeitszeitraum insgesamt mindestens 3 externe QM-Audits mit einer Dauer von mindestens 6 Tagen vor Ort durchgeführt haben. Alternativ kann der Auditor im Gültigkeitszeitraum mindestens 6 interne QM-Audits mit einer Dauer von mindestens 12 Tagen vor Ort durchführen. Weiterhin muss der Auditor nachweisen, dass er im Gültigkeitszeitraum an einer 1-tägigen Schulung teilgenommen hat,  in der Neuerungen zu den Themen Qualitätsmanagement und Qualitätsaudit behandelt und relevante Kenntnisse aufgefrischt wurden.

    Den Antrag zur Re-Zertifizierung finden Sie im