Seit dem 01.09.2020 ist es für EndoProthetikZentren (der Maximalversorgung) möglich, den Geltungsbereich der EndoCert®-Zertifizierung modular zu erweitern. Neben der Hüft- und Knieendoprothetik können nun auch die Schulterendoprothetik, die Endoprothetik am Oberen Sprunggelenk sowie die Tumorendoprothetik zertifiziert werden. Hierfür wurden von der Zertifizierungskommission für jedes dieser drei Module zusätzlich geltende fachliche Anforderungen definiert. Diese können Sie in den jeweiligen Modul-Erhebungsbögen einsehen.

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