Änderung Zertifizierungssystematik, optional für alle Audits ab dem 01.01.2023, verpflichtend für Auditdurchführungen ab dem 01.07.2023 anzuwenden!
Die EndoCert-Zertifizierungskommission hat im Zuge der ständigen Weiterentwicklung des Systems auf der letzten Sitzung im Oktober 2022 Änderungen des Anforderungskatalogs und des Ablaufes des Zertifizierungsverfahrens beschlossen.
Dabei wurden vor dem Hintergrund der zunehmend angespannten finanziellen Situation im Gesundheitswesen aktuell wesentliche Schritte zur Straffung des Auditprozesses auf den Weg gebracht, die zu einer Entlastung der Einrichtungen im Rahmen des Zertifizierungsprozesses beitragen sollen. Dabei liegt ein wesentlicher Effekt in der Reduktion des zeitlichen Aufwands der Kliniken in der Vorbereitung und bei der Durchführung der Audits. Die Änderungen treten zum 01.01.2023 in Kraft. Die Einführung erfolgt mit einer 6-monatigen Übergangsphase, in der die Kliniken wählen können, ob sie nach den überarbeiteten oder alten Vorgaben auditiert werden möchten. Da die eigentlichen Qualitätsindikatoren nicht verändert wurden, ist eine Umstellung der Datenerfassung auf dem Datenblatt nicht erforderlich. Die Umsetzung des neuen Anforderungskatalogs und des geänderten Zertifizierungsablaufs erfolgt ab 01.07.2023 verpflichtend für alle EndoProthetikZentren.
Hier finden Sie alle relevanten Dokumente für die neue Zertifizierungssystematik zum Download.
Zeitliche Empfehlung: | 8 Monate vor geplantem Audittermin |
Zeitliche Empfehlung: | 8 Monate vor geplantem Audittermin |
Zeitliche Empfehlung: | 6 Monate vor geplantem Audittermin |
Ausschlussfrist: | 4 Monate vor geplantem Audittermin |
Zeitliche Empfehlung: | 3 Monate vor geplantem Audittermin |
Ausschlussfrist: | 8 Wochen vor geplantem Audittermin |
Werden in dem Audit Abweichungen gegenüber den Anforderungen des Anforderungskatalogs von Seiten der Fachexperten festgestellt, dann sind diese innerhalb einer Frist (max. 3 Monate) durch das EndoProthetikZentrum zu beheben. Die Behebung der Abweichung wird von dem Leitenden Fachexperten bewertet. Dies kann in Form einer Unterlagenbewertung oder über ein Nachaudit vor Ort erfolgen. Die Art der Nachweiserbringung wird durch die Fachexperten bestimmt.
Weitere Ausführungsregelungen für die Zertifizierung sowie allgemeine Bestimmungen für die Durchführung von Zertifizierungsverfahren sind in den Dokumenten „Bestimmungen Zertifizierung“ und „Bestimmungen zur Verwendung von Zertifikaten und Zertifikatssymbolen“ festgelegt.
Bei der Namensgebung von zertifizierten Zentren besteht grundsätzlich große Freiheit. In der Pilotphase wurden von einigen Einrichtungen jedoch Namen gewählt, aus denen das eigentliche Zentrum bzw. die verantwortliche Klinik nur schwer erkennbar ist. Weitere Informationen finden Sie im Downloadbereich unter "Richtlinie Zentrumsname".
Unterschiede zwischen den Anforderungen an ein EndoProthetikZentrum und ein EndoProthetikZentrum der Maximalversorgung finden Sie zusammenfassend dargestellt hier.