Für die Zertifizierung von SAPV-KJ-Teams wurde eine Anpassung der personellen Anforderungen im Kapitel 1.1.4 des Erhebungsbogens beschlossen.

 Zukünftig gilt nachfolgende Anforderung für das ärztliche Personal:

1,5 VK (inkl. Rufbereitschaft) für 50 Patienten im Kalenderjahr (weitere Steigerung von 0,03 VK je weiterer Patient) + adäquater Stellenumfang für Leitungsfunktionen

 Für das pflegerische Personal gilt künftig folgende Anforderung:

3,0 VK (inkl. Rufbereitschaft) für 50 Patienten im Kalenderjahr (weitere Steigerung um 0,06 VK je weiterer Patient) + adäquater Stellenumfang für Leitungsfunktionen

 Für das psychosoziale Personal gilt künftig folgende Anforderung:

0,5 VK für 50 Patienten im Kalenderjahr (weitere Steigerung um 0,01 VK je weiterer Patient)

Die neuen Anforderungen sind auf den Seiten 10, 12 und 13 des Erhebungsbogens zu finden.

Bitte beachten Sie, dass sämtliche Neuerungen ab dem 01.09.2026 in Kraft treten und ab diesem Datum bei allen Audits sowie Unterlagenprüfungen verbindlich anzuwenden sind.

Den aktualisierten Erhebungsbogen finden Sie im Downloadbereich des Systems.