Ablauf Zertifizierung Nephrologische Weiterbildungsstätten

  • Anfrage
    Für die Einleitung der Zertifizierung muss bei ClarCert eine Anfrage für das Zertifizierungsverfahren gestellt werden. Im Anfrageformular werden grundsätzliche Daten zur zu zertifizierenden Weiterbildungsstätte, wie z. B. Adresse und Kontaktdaten) abgefragt und auf dieser Grundlage ein Angebot zur Zertifizierung erstellt.
  • Antrag
    Mit der schriftlichen Antragstellung wird das Angebot angenommen und die Zertifizierung formell bei ClarCert eingeleitet.
  • Einreichung Erhebungsbogen
    Die fachlichen Anforderungen an die Weiterbildungsstätten DGfN sind in dem jeweiligen Erhebungsbogen festgelegt. Im jeweiligen Erhebungsbogen beschreiben die in der Vorbereitung zur Zertifizierung befindlichen Einrichtungen auf welche Art und in welchem Maße sie die fachlichen Anforderungen erfüllen. Der von der Einrichtung bearbeitete Erhebungsbogen ist bei ClarCert gemeinsam mit dem Antrag einzureichen. Dieser wird von ClarCert formal geprüft und anschließend durch den von der DGfN benannten Ausschuss Zertifikatserteilung hinsichtlich der Erfüllung der fachlichen Anforderungen bewertet.
  • Erstzertifizierung – Unterlagenprüfung
    Die Bewertung der Anforderungserfüllung erfolgt als rein Unterlagenprüfung. Ein Audit vor Ort ist nicht vorgesehen.
  • Abweichungen / Unklarheiten
    Werden bei der Unterlagenprüfung Abweichungen oder Unklarheiten identifiziert, wird die Einrichtung bezüglich des weiteren Vorgehens informiert.
  • Wiederholaudit / Re-Zertifizierung
    Die Re-Zertifizierung findet alle drei Jahre statt. Die Gültigkeitsdauer der Zertifikate beträgt drei Jahre. Vor Ablauf der Gültigkeitsdauer wird die zertifizierte Weiterbildungsstätte einer Überprüfung unterzogen, die hinsichtlich des Umfangs und Vorgehensweise einer Erstzertifizierung ähnelt.

Weitere Ausführungsregelungen für die Zertifizierung sowie allgemeine Bestimmungen für die Durchführung von Zertifizierungsverfahren sind in den Dokumenten „Bestimmungen Zertifizierung“ und „Bestimmungen zur Verwendung von Zertifikaten"  festgelegt.