Der Standard gilt für alle Organisationen, deren Geschäftszweck das Anbieten von Glücksspiel mittels des Aufstellens von Geldspielgeräten (die oder das „GSG“) in Spielhallen ist. Keine Anwendung findet er auf das Aufstellen von GSG in Gastronomiebetrieben.
Es gibt zwei Arten von Zertifikaten:
Die Prüfkriterien folgender Kapitel beziehen sich auf die (gegebenenfalls gesondert bestehende) Organisationszentrale:
Die Prüfkriterien folgender Kapitel beziehen sich auf die Ausgestaltung der Spielhalle:
Bis auf Kapitel B 4 betreffen alle Kapitel sowohl die Organisationszentrale als auch die Spielhallen.
Voraussetzungen
Spielhallen, die die Zertifizierung nach diesem Programm anstreben, müssen im Sinne des Glücksspielstaatsvertrages erlaubnisfähig sein und die Voraussetzungen des Bundeslandes erfüllen, in dem sie lokalisiert sind. Der Mindestabstand ist ClarCert durch Vorlage der Entscheidung der Behörde nachzuweisen.