Herausgeber der Zertifizierung

Herausgebende Stelle des Zertifizierungssystems für Babyfreundliche Einrichtungen ist die WHO/UNICEF-Initiative BABYFREUNDLICH (BFHI), welche die Anforderungen und den Ablauf der Zertifizierungen definiert. ClarCert übernimmt im Auftrag von BFHI die Administration der Zertifizierungsverfahren.

 

Geltungsbereich der Zertifizierung

Zertifiziert werden babyfreundliche Geburtskliniken, Kinderkliniken, Perinatalkliniken und Neonatologien. Dies spiegelt sich thematisch auch in den Zertifikaten wider. Es wurden Zertifizierungsverfahren geschaffen, mit denen sich spezialisierte Einrichtungen einem Qualitätsentwicklungs- und Überprüfungsverfahren unterziehen können. Die Zertifizierung umfasst unter anderem die Umsetzung der Qualitätsstandards der WHO/ UNICEF- Initiative Babyfreundlich, die Förderung des Stillens, die Unterstützung der Eltern-Kind-Bindung sowie eine familienorientierte Versorgung von Müttern und Kindern.

 

Ziel der Zertifizierung

Ziel ist es, bundesweit einheitliche Standards für die Betreuung, Versorgung und Begleitung von Müttern, Neugeborenen und Kindern und ihren Familien auf einem qualitativ anerkannten Niveau zu etablieren und dauerhaft sicherzustellen. Die WHO/ UNICEF- Initiative Babyfreundlich wurde ins Leben gerufen, um die Versorgungsqualität in Gesundheitseinrichtungen durch die Einführung und kontinuierliche Weiterentwicklung evidenzbasierter Qualitätsstandards zu verbessern. Insbesondere verfolgt die Initiative das Ziel, eine praxisnahe und flächendeckend hochwertige Versorgung in Geburtskliniken, Kinderkliniken, Perinatalkliniken und Neonatologien zu errreichen.

 

Kriterienkatalog Entwicklung & Aktualisierung 

Die Kriterien für das Zertifikat wurden durch die Zertifizierungskommission definiert. Die Anforderungen sind im Anforderungskatalog veröffentlicht und basieren im Wesentlichen auf international publizierten Leitlinien und medizinisch- wissenschaftlicher Literatur. Die Anforderungen werden in jährlich stattfindenden Sitzungen der Zertifizierungskommission geprüft und bei Bedarf überarbeitet. Die Kommission ist verantwortlich für die Weiterentwicklung der Anforderungen, welche die Grundlage für die Zertifizierung darstellen. 

 

Ablauf Prüfverfahren

Welche Mindestanforderungen und weiteren Anforderungen im Einzelnen für die Erlangung eines Zertifikats zu erfüllen sind, können dem Anforderungskatalog entnommen werden. Auf Basis des Anforderungskatalogs begehen sogenannte Gutachterinnen die Einrichtungen, die sich um ein Zertifikat bewerben. Sie überprüfen vor Ort, ob die Einrichtungen die Anforderungen tatsächlich erfüllen. Sollte es jedoch bei den weiteren Anforderungen geringfügige, gut begründete Abweichungen geben, können den Einrichtungen Auflagen gemacht werden. Diese Auflagen sind spätestens bis zu einer erneuten Überprüfung nach drei Monaten zu erfüllen. Darüber hinaus geben die Gutachterinnen den Einrichtungen Hinweise, wie diese beispielsweise ihre organisatorischen Abläufe verbessern können.

 

Grundlage der Vergabe eines Zertifikats

Über die Erteilung eines Zertifikats entscheidet abschließend der unabhängige Ausschuss Zertifikatserteilung, der in der Regel der Empfehlung der Gutachterinnen folgt. Die Einrichtungen sind vertraglich verpflichtet mitzuteilen, wenn die Erfüllung der Mindestanforderung oder weiteren Anforderungen nicht mehr sichergestellt werden kann. Dies führt zum Entzug oder Aussetzen des Zertifikats. Falls eine Einrichtung die Durchführung des Wiederholaudits nicht rechtzeitig in dem erforderlichen Umfang ermöglicht oder falls festgestellte Abweichungen nicht fristgerecht behoben werden, wird ein Zertifikat ebenfalls ausgesetzt oder entzogen.